NORBERT SCHRÖRS
Steuerberater
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Vermögensnachfolgeplanung
Die Vermögensnachfolgeplanung ist die ganzheitliche Betrachtung/Regelung der Schnittmengen Familie, Nachfolge und Vorsorge
Das beste Testament nützt wenig, wenn für den Fall von Krankheit oder gar Koma die Handlungsfähigkeit nicht sichergestellt ist und erst langwierig durch das Familiengericht ein Betreuer bestellt werden muss.
Gleiches gilt, wenn vermeidbare Erbschaftssteuern entstehen und mögliche Ertragsteuern nicht erkannt werden.
Die ganzheitliche Vermögensnachfolgeplanung berücksichtigt alle Aspekte optimaler Vermögensübertragung und vollzieht sich in der Regel in folgenden Schritten:
1. Erfassen der Familienstruktur und der Vermögenswerte
2. Benennung der Wünsche der Beteiligten
3. Prüfung vorhandener Verträge wie z.B. Eheverträge, Gesellschaftsverträge und Erbverträge
4. Konzeptionierung der steueroptimierten Nachfolge
5. Abstimmung mit Hausbank und Versicherungen bezüglich Bezugsberechtigung im Todesfall
6. Einschaltung eines Notars für rechtliche Beurteilung und Vertragsgestaltung
Die Gestaltungsmöglichkeiten der lebzeitigen Nachfolgeplanung sind vielschichtig und auf jeden Einzelfall abzustimmen.
Mehrere Rechtsgebiete sind betroffen, so dass eine sinnvolle Umsetzung nur durch Zusammenarbeit von Auftraggeber, Steuerberater und Notar/Rechtsanwalt gelingen kann.
Mögliche Gestaltungsmittel:
- Schenkungen zwecks Mehrfachnutzung von Freibeträgen
- lebzeitiger Zugewinnausgleich. Auch möglich bei Gütertrennung durch Güterstandsschaukel
- ehebedingte Zuwendung
- Nießbrauch
- Familienpoolgesellschaft - auch mit Beteiligung Minderjähriger, z.B. Enkelkinder
- Pflichtteilsverzicht
- Vermächtnis
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