Sie haben also direkten Einfluß auf die Höhe des Honorares.
Werden die Belege unsortiert (Stichwort: Ablage Schuhkarton) oder regelmäßig unvollständig eingereicht, ist der Arbeitsaufwand, und somit das Honorar, naturgemäß höher als bei ordentlicher Einreichung der Belege.
Da die Honorarhöhe sich nach Umsatz unter Berücksichtigung des Arbeitsaufwandes bemisst, kann hier natürlich kein exakter Betrag genannt werden.
In der Regel führt jedoch die Anwendung des mittleren Gebührensatzes (7/10) zur angemessenen Gebühr.
Nachstehend einige Umsatzgrößen mit der vollen monatlichen Gebühr zu Ihrer Orientierung.
Jahresumsatz bis |
volle Gebühr (10/10) |
30000 |
91,00 |
50000 |
116,00 |
100000 |
158,00 |
200000 |
231,00 |
350000 |
340,00 |
500000 |
431,00 |
1000000 |
731,00 |
In einem Erstgespräch werden wir unser Honorar für die Erstellung der Finanzbuchführung als monatliche Pauschale vereinbaren.
Jeweils zu Jahresbeginn erfolgt eine Überprüfung der Vereinbarung, ob die Größenordnungen sich verändert haben, die eine Anpassung erforderlich machen würden.
Eine Anpassung erfolgt immer nur für die Zukunft.